Einrichten von schwarzen Kassen ist strafbare Untreue
Im ersten „Siemensurteil“ entschied der Bundesgerichtshof am 29. August 2008 (2 StR 587/07), das Einrichten von schwarzen Kassen in einem Unternehmen mit Geldern, die für Bestechungen zum Zwecke der Erlangung von Aufträgen verwendet werden, stelle eine strafbare Untreue gegenüber dem Unternehmen dar.
Zwei ehemalige Manager von Siemens hatten Mitarbeiter eines italienischen Unternehmens mit Zahlungen in Millionenhöhe bestochen, um Aufträge zu erlangen. Die hierfür verwendeten schwarzen Kassen waren bei Siemens niemandem bekannt.
