Klage auf Schadensersatz gegen Zementkartell

Im Jahre 2003 verhängte das Bundeskartellamt gegen sechs der größten deutschen Zementhersteller Bußgelder von über 660 Mio. Euro wegen verbotener Preis- und Gebietsabsprachen. 

Ein Unternehmen, dass sich Ansprüche von 36 Firmen hat abtreten lassen, die in der Zeit bis 2002 Zement bei den betreffenden Herstellern eingekauft haben, hat Klage auf Zahlung von 114 Mio. Euro gegen die sechs Zementhersteller eingereicht. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes beschloss am 7. April 2009, dass die Klage grundsätzlich zulässig sei. Der Bundesgerichtshof führte aus, bezüglich der Zulässigkeit der Klage seien keine grundsätzlichen Rechtsfragen zu klären. Der Umfang und die Komplexität des Prozessstoffes hätten keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der Klage. Es komme auch nicht darauf an, ob die Klagebegründung schlüssig sei; dies sei im weiteren Verlauf des Rechtsstreits, der nunmehr vor dem Landgericht Düsseldorf fortgesetzt wird, zu klären.

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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