Klage auf Schadensersatz gegen Zementkartell
Im Jahre 2003 verhängte das Bundeskartellamt gegen sechs der größten deutschen Zementhersteller Bußgelder von über 660 Mio. Euro wegen verbotener Preis- und Gebietsabsprachen.
Ein Unternehmen, dass sich Ansprüche von 36 Firmen hat abtreten
lassen, die in der Zeit bis 2002 Zement bei den betreffenden Herstellern
eingekauft haben, hat Klage auf Zahlung von 114 Mio. Euro gegen die sechs
Zementhersteller eingereicht. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes
beschloss am 7. April 2009, dass die Klage grundsätzlich zulässig sei. Der
Bundesgerichtshof führte aus, bezüglich der Zulässigkeit der Klage seien keine
grundsätzlichen Rechtsfragen zu klären. Der Umfang und die Komplexität des
Prozessstoffes hätten keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der Klage. Es komme
auch nicht darauf an, ob die Klagebegründung schlüssig sei; dies sei im
weiteren Verlauf des Rechtsstreits, der nunmehr vor dem Landgericht Düsseldorf
fortgesetzt wird, zu klären.
