Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung
Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
Künftig soll die Vergütung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen und darf die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Aktienoptionen sollen erst vier Jahre nach Einräumung der Option ausgeübt werden können. Hierdurch soll den Unternehmensleitern ein Anreiz zu einem nachhaltigen Handeln zum Wohle der Unternehmen gegeben werden. Die Höhe der Vergütung soll nicht mehr durch einen Ausschuss des Aufsichtsrates, sondern vom Aufsichtsrat als Gesamtgremium bestimmt werden.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, es muss jedoch noch den Bundesrat passieren.
