Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.

Künftig soll die Vergütung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen und darf die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Aktienoptionen sollen erst vier Jahre nach Einräumung der Option ausgeübt werden können. Hierdurch soll den Unternehmensleitern ein Anreiz zu einem nachhaltigen Handeln zum Wohle der Unternehmen gegeben werden. Die Höhe der Vergütung soll nicht mehr durch einen Ausschuss des Aufsichtsrates, sondern vom Aufsichtsrat als Gesamtgremium bestimmt werden.

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, es muss jedoch noch den Bundesrat passieren.

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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