Beitragsübersicht
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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung
Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet. -
Deutscher Corporate Governance Kodex
Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.
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Klage auf Schadensersatz gegen Zementkartell
Im Jahre 2003 verhängte das Bundeskartellamt gegen sechs der größten deutschen Zementhersteller Bußgelder von über 660 Mio. Euro wegen verbotener Preis- und Gebietsabsprachen. -
Fristlose Verdachtskündigung bei Verdacht der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
Das Landesarbeitsgericht Thüringen wies in einer neueren Entscheidung die Berufung des Klägers gegen eine Verdachtskündigung wegen des Verdachts einer Straftat im Amt zurück. -
Schleppende Betrugsbekämpfung in der EU
Nach Mitteilung des Amtes der EU für Betrugsbekämpfung (OLAF) führten seit dem Jahr 2006 nur 15 von 222 Fällen zu einer Verurteilung. -
Hinweise vom Ombudsmann - Risikomanagement kann Mittelstand im Kampf gegen Kriminalität helfen
Risikomanagementsysteme sind für die Unternehmensführung nicht nur ein hilfreiches Instrument zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, sondern dienen auch der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 91 Abs. 2 AktG. -
Akademie gegen Korruption von UN und Interpol gegründet
UN und Interpol haben in Österreich die weltweit erste Akademie gegen Korruption gegründet, an der der Kampf gegen Bestechung und Betrug als Studienfach gelehrt werden soll. -
Einrichten von schwarzen Kassen ist strafbare Untreue
Im ersten „Siemensurteil“ entschied der Bundesgerichtshof am 29. August 2008 (2 StR 587/07), das Einrichten von schwarzen Kassen in einem Unternehmen mit Geldern, die für Bestechungen zum Zwecke der Erlangung von Aufträgen verwendet werden, stelle eine strafbare Untreue gegenüber dem Unternehmen dar. -
Aufsichtsrat kann für Fehlverhalten des Vorstandes haften!
Ein Anleger klagte gegen den Aufsichtsrats- und den Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft, die Aktienemissionen durchgeführt und an mehr als 6.000 Anleger außerbörslich Aktien veräußert hatte. -
Bei „Ethik-Richtlinien“ hat der Betriebsrat mitzubestimmen
Der Betriebsrat hat das Recht zur Mitbestimmung, wenn ein Arbeitgeber durch so genannte „Ethik-Richtlinien“ (code of conduct) das Verhalten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die betriebliche Ordnung regeln will.
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