Hinweise zum Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Dritte dem Ombudsmann bereit stellen, werden in Dateien gespeichert. Sie werden an Dritte, insbesondere die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH oder Strafverfolgungsbehörden nur mit Zustimmung des Offenbarenden übermittelt.
Werden dem Ombudsmann personenbezogene Daten über Dritte, z. B. Verdächtige, bekannt, so werden auch diese gespeichert. Diese werden dem Betroffenen nach § 33 Abs. 2 Nr. 3 BDSG - auch im Falle einer Übermittlung an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH oder einer Strafverfolgungsbehörde - nicht mitgeteilt.
Die Informationen, die dem Ombudsmann bekannt geworden sind, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, soweit der Offenbarende die Weitergabe nicht ausdrücklich erlaubt hat. Daher werden auch an betroffene Dritte keine Auskünfte über die sie betreffenden Daten erteilt. Zum Schutz der Betroffenen ist sicher gestellt, dass der Kreis der Informierten eng begrenzt ist und alle Informierten die zwingende Vertraulichkeit der Informationen zu wahren haben.
Es ist durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher gestellt, dass ein unbefugter Zugriff auf die Daten nicht erfolgt. Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten werden gewahrt. Bitte bedenken Sie aber, dass Informationen, die Sie uns mit unverschlüsselter E-Mail übermitteln, theoretisch bei der Übermittlung durch Dritte zur Kenntnis genommen werden können. Falls Sie dies verhindern wollen, können Sie ein Word-Dokument mit Leseschutz versehen, als Anlage Ihrer Email beifügen und das Passwort in einer gesonderten E-Mail zusenden.
