Ist wirklich jedes kleine Geschenk schon als Korruption anzusehen?
Die Grauzone zwischen „kleiner Gefälligkeit“ und Korruption ist nicht
einfach zu bestimmen, die Übergänge sind fließend. Die BIM Berliner
Immobilienmanagement GmbH hat daher einen Verhaltenskodex für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestellt, der Sicherheit im
alltäglichen Umgang mit immer wieder auftauchenden Problemen gibt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Regeln im Intranet abrufen.
Natürlich erfassen diese Regeln nicht alle
denkbaren Fälle. Oftmals ist es auch schwer erkennbar, ob es sich um
den Versuch oder die Anbahnung von Korruption oder lediglich um eine
Höflichkeitsgeste handelt. Im Zweifel stellen Sie sich folgende Fragen:
- Aus welchem Grund wird mir dies angeboten?
- Erwartet mein Gegenüber eine Gegenleistung?
- Kann ich dies meiner/m Vorgesetzten erklären?
- Was ist Korruption?
- Welche Bereiche sind besonders korruptionsgefährdet?
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
- Kann ich sicher sein, dass der Ombudsmann nur insoweit Informationen weitergibt, wie ich es ihm erlaubt habe?
- Kostet es mich etwas, wenn ich den Ombudsmann in Anspruch nehme?
- Kann ich mit dem Ombudsmann auch anonym Kontakt aufnehmen?
- Wird der Ombudsmann "mein Anwalt", wenn ich Kontakt aufnehme?
- Kann ich mich auch direkt an staatliche Stellen wenden, um Hinweise zu geben?
- Was versteht man unter „Whistleblowing“?
- Wo finde ich weiterführende Informationen zur Korruptionsbekämpfung?
