Kann ich mich auch direkt an staatliche Stellen wenden, um Hinweise zu geben?

Ja, Sie können sich auch an alle zur Strafverfolgung zuständigen Behörden wenden, wenn Sie den Verdacht einer strafbaren Korruptionshandlung melden wollen. Für Berlin ist zudem eine Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung eingerichtet, die Sie telefonisch unter +49 (0)30 9015-2723 oder per E-Mail unter: Hans.Juergen.Faetkinhaeuer(at)gsta.verwalt-berlin.de erreichen können. Diese Zentralstelle ist zuständig für die Beratung und Auskunft im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruptionstaten in der öffentlichen Verwaltung und in privaten Unternehmen und auch für die Entgegennahme von Hinweisen zu Sachverhalten mit Verdacht der Korruption.


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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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