Kann ich mit dem Ombudsmann auch anonym Kontakt aufnehmen?
Ja. Sie können den Ombudsmann anrufen, ohne Ihren Namen zu nennen. Der Ombudsmann wird selbst keine Schritte unternehmen, um die Person zu ermitteln, für die eine E-Mail Adresse registriert ist. Wenn Sie das unter Menüpunkt "Kontakt" bereitgestellte Kontaktformular benutzen und einen anonymen Internetanschluss benutzen (z.B. ein Internetcafé), ist eine Rückverfolgung technisch ausgeschlossen. Nicht weiter konkretisierten anonymen Beschuldigungen kann der Ombudsmann allerdings in der Regel nicht nachgehen. Wenn Sie es wünschen, erläutert der Ombudsmann mit Ihnen die Möglichkeiten eines anonymen Kontakts.
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