Kann ich sicher sein, dass der Ombudsmann nur insoweit Informationen weitergibt, wie ich es ihm erlaubt habe?
Ja. Der Ombudsmann ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sichert der Ombudsmann Ihnen Anonymität zu, so darf er Angaben über Ihre Identität gegenüber Dritten nur mit Ihrer Zustimmung machen. Sie können also sicher sein - auch dann, wenn Sie die Sorge haben, sich selbst strafbar gemacht zu haben.
Weitere FAQ´s:
- Was ist Korruption?
- Welche Bereiche sind besonders korruptionsgefährdet?
- Ist wirklich jedes kleine Geschenk schon als Korruption anzusehen?
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
- Kostet es mich etwas, wenn ich den Ombudsmann in Anspruch nehme?
- Kann ich mit dem Ombudsmann auch anonym Kontakt aufnehmen?
- Wird der Ombudsmann "mein Anwalt", wenn ich Kontakt aufnehme?
- Kann ich mich auch direkt an staatliche Stellen wenden, um Hinweise zu geben?
- Was versteht man unter „Whistleblowing“?
- Wo finde ich weiterführende Informationen zur Korruptionsbekämpfung?
