Kostet es mich etwas, wenn ich den Ombudsmann in Anspruch nehme?

Nein, wenn Sie den Ombudsmann in Anspruch nehmen, entstehen Ihnen hierdurch keine Kosten. Die anfallenden Kosten werden von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übernommen.

Wer jedoch vorsätzlich einen Schaden dadurch verursacht, dass er bewusst falsche Informationen an den Ombudsmann weitergibt, kann für den daraus entstehenden Schaden nach § 826 BGB haftbar gemacht werden.


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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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