Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
Jeder, der den Verdacht einer Korruption bei der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mitteilen will. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mitarbeiter oder Leiter eines Unternehmens, das mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im geschäftlichen Kontakt steht oder treten will oder selbst Mitarbeiter der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH sind. Es ist auch gleichgültig, ob Sie selbst betroffen sind oder sich sogar selbst nicht korrekt verhalten haben. Wenn Sie sich selbst strafbar gemacht haben, können Sie sich mit dem Ombudsmann über den "Ausstieg" beraten.
Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind oder sich nicht angemessen behandelt fühlen. Insbesondere Kunden können sich in solchen Fällen an den Bereich Property Management der BIM (Tel. 030/90 166 1660; E-Mail: propertymanagement@bim-berlin) wenden.
- Was ist Korruption?
- Welche Bereiche sind besonders korruptionsgefährdet?
- Ist wirklich jedes kleine Geschenk schon als Korruption anzusehen?
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Kann ich sicher sein, dass der Ombudsmann nur insoweit Informationen weitergibt, wie ich es ihm erlaubt habe?
- Kostet es mich etwas, wenn ich den Ombudsmann in Anspruch nehme?
- Kann ich mit dem Ombudsmann auch anonym Kontakt aufnehmen?
- Wird der Ombudsmann "mein Anwalt", wenn ich Kontakt aufnehme?
- Kann ich mich auch direkt an staatliche Stellen wenden, um Hinweise zu geben?
- Was versteht man unter „Whistleblowing“?
- Wo finde ich weiterführende Informationen zur Korruptionsbekämpfung?
