Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?

Jeder, der den Verdacht einer Korruption bei der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mitteilen will. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mitarbeiter oder Leiter eines Unternehmens, das mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im geschäftlichen Kontakt steht oder treten will oder selbst Mitarbeiter der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH sind. Es ist auch gleichgültig, ob Sie selbst betroffen sind oder sich sogar selbst nicht korrekt verhalten haben. Wenn Sie sich selbst strafbar gemacht haben, können Sie sich mit dem Ombudsmann über den "Ausstieg" beraten.

Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind oder sich nicht angemessen behandelt fühlen. Insbesondere Kunden können sich in solchen Fällen an den Bereich Property Management der BIM (Tel. 030/90 166 1660; E-Mail: propertymanagement@bim-berlin) wenden.


Weitere FAQ´s:

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Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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