Wird der Ombudsmann "mein Anwalt", wenn ich Kontakt aufnehme?
Nein. Zwischen Ihnen und dem Ombudsmann kommt kein weiteres Rechtsverhältnis zustande.
Der Ombudsmann wird auch keine Schritte einleiten, die zur Wahrung von Ihnen möglicherweise zustehenden Rechten oder Ansprüchen erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für solche Fälle, in denen es um die Vergabe von Aufträgen geht.
Weitere FAQ´s:
- Was ist Korruption?
- Welche Bereiche sind besonders korruptionsgefährdet?
- Ist wirklich jedes kleine Geschenk schon als Korruption anzusehen?
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
- Kann ich sicher sein, dass der Ombudsmann nur insoweit Informationen weitergibt, wie ich es ihm erlaubt habe?
- Kostet es mich etwas, wenn ich den Ombudsmann in Anspruch nehme?
- Kann ich mit dem Ombudsmann auch anonym Kontakt aufnehmen?
- Kann ich mich auch direkt an staatliche Stellen wenden, um Hinweise zu geben?
- Was versteht man unter „Whistleblowing“?
- Wo finde ich weiterführende Informationen zur Korruptionsbekämpfung?
