Korruption beginnt bei Kaffee und Kinokarten

Immobilienwirtschaft 12/06: Im Kleinen beginnt es, scheinbar harmlos: Ein Geschäftspartner verschenkt Karten für die Oper. Eine Gefälligkeit, er konnte aus terminlichen Gründen sowieso nicht hingehen.Später wird auch die Einladung zum gemeinsamen Golfwochenende angenommen – warum auch nicht? Doch nach und nach geht das Gefühl für Angemessenheit verloren und die Abhängigkeit vom Geschäftspartner ist perfekt.

Dieser Entwicklung beugt die GESOBAU AG vor. Mieter, Partnerfirmen und Mitarbeiter können über die Internet-Seite des Unternehmens Kontakt zu einem eigens benannten Ombudsmann aufnehmen und Verdachtmomente für Korruption äußern.

Der Rechtsanwalt Dr. Jürgen F. Kemper hat seit 2005 die wichtige Funktion des Ombudsmanns für die GESOBAU AG inne. Er prüft die jeweils vorgebrachte Situation, um einen geäußerten Verdacht entweder auszuräumen oder aber entsprechende Schritte einzuleiten. Der erfahrene Berater ist sowohl auf der jeweiligen Homepage des Auftraggebers, als auch telefonisch, schriftlich oder persönlich jederzeit erreichbar.

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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