Herr der Richtlinien
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. Juni 2007, C1: Im Kampf gegen Korruption setzen Unternehmen zunehmend auf „Compliance Officers“. Was unterscheidet diese neuen Kontrolleure von der leicht angestaubten internen Revision?
Allein scheinen sie es nicht mehr zu schaffen. Wieder hat sich ein Unternehmen einen externen Korruptionsbekämpfer an Bord geholt: Wolfgang Schaupensteiner, Oberstaats-anwalt mit Fachgebiet Wirtschaftskriminalität, wechselt zur Deutschen Bahn. Ende 2006 hatte der von Schmiergeldskandalen erschütterte Siemenskonzern bekanntgegeben, dass künftig der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Daniel Noa an Bord sein wird, um den Bereich „Compliance“ abzudecken. Es müssen nicht nur Dax-Konzerne sein, auch die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH hat einen Rechtsanwalt aus einer Wirtschaftskanzlei zum Ombudsmann gegen Korruption ernannt.
Noch vor zehn Jahren hätten sich die meisten deutschen Vorstände vielleicht damit zufriedengegeben, einen Aushang mit den einschlägigen Vorschriften am Schwarzen Brett zu machen. Die Kontrolle blieb den einzelnen Abteilungs- oder Zweigstellenleitern, der Rechtsabteilung oder den Mitarbeitern aus der internen Revision überlassen.
Heute werden publikumswirksam große Compliance-Abteilungen eingerichtet und be-kannte Korruptionsjäger und Anwaltskanzleien rekrutiert. Nicht nur Schwergewichte wie BASF, Deutsche Bank oder EnBW, auch mittelgroße Unternehmen wollen nicht mehr auf diese Strukturen verzichten ......
