Benötigt jedes Unternehmen Regeln über die Annahme von Geschenken, Einladungen etc.?
Ja, solche Regeln sind sinnvoll, denn die Grauzone zwischen „kleiner Gefälligkeit“ und Korruption ist nicht einfach zu bestimmen, die Übergänge sind fließend. Nicht bei jeder Gewährung von Vorteilen muss es zu einer Gegenleistung kommen. Problematisch ist insbesondere das so genannte „Anfüttern“, d. h. die Gewährung kleinerer Geschenke – ohne dass dafür eine konkrete Gegenleistung gefordert wird – über einen längeren Zeitraum, die zur Abhängigkeit führen können. Ein Verhaltenskodex zur Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen schützt daher auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens und gibt ihnen die notwendige Sicherheit im alltäglichen Umgang mit derartigen Problemen.
Je nach Art, Umfang und Inhalt des Verhaltenskodex ist zu prüfen, unter welchen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen die Einführung im Unternehmen möglich ist.
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Welche Bereiche eines Unternehmens sind besonders korruptionsgefährdet?
- Welche Kosten entstehen für das Unternehmen, wenn es einen externen Ombudsmann gegen Korruption einsetzt?
- Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
- Was ist das KonTraG?
- Was versteht man unter Corporate Governance?
- Welchen Anforderungen muss ein Risikomanagementsystem entsprechen?
- Wie läuft ein Risikomanagementprozess konkret ab?
