Was ist das KonTraG?
Das KonTraG ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich. Es ist am 1. Mai 1998 in Kraft getreten und
verpflichtet den Vorstand, für ein angemessenes Risikomanagement zu
sorgen. Gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) hat
"der
Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein
Überwachungssystem einzurichten ..., damit den Fortbestand der
Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden".
§
91 Abs. 2 AktG gilt nicht nur für Aktiengesellschaften. Für andere
Gesellschaftsformen fehlen zwar ausdrückliche Regelungen. Dennoch
gelten auf Grund der Ausstrahlungswirkung des Aktiengesetzes
vergleichbare Pflichten auch für sie. Insbesondere der Geschäftsführer
einer GmbH muss ein solches Überwachungssystem einrichten.
Werden
diese Pflichten verletzt, so drohen einerseits strafrechtliche Folgen
(so können Bußgelder gegen das Unternehmen, aber auch Vorstand oder
Geschäftsführung verhängt werden), andererseits aber auch die
zivilrechtliche Inanspruchnahme für entstandene Schäden.
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Welche Bereiche eines Unternehmens sind besonders korruptionsgefährdet?
- Welche Kosten entstehen für das Unternehmen, wenn es einen externen Ombudsmann gegen Korruption einsetzt?
- Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
- Benötigt jedes Unternehmen Regeln über die Annahme von Geschenken, Einladungen etc.?
- Was versteht man unter Corporate Governance?
- Welchen Anforderungen muss ein Risikomanagementsystem entsprechen?
- Wie läuft ein Risikomanagementprozess konkret ab?
