Welche Kosten entstehen für das Unternehmen, wenn es einen externen Ombudsmann gegen Korruption einsetzt?
Der Ombudsmann rechnet sein Tätigwerden üblicherweise im Rahmen eines Stundenhonorars ab. Je nach Umfang und konkreter Ausgestaltung seiner Tätigkeit wird für Einrichtung und Erhaltung der notwendigen Kommunikationsmöglichkeiten eine monatliche Pauschale vereinbart. Im Übrigen verursacht der Einsatz eines Ombudsmannes nur dann Kosten, wenn er tatsächlich in Anspruch genommen wird. Für Hinweisgeber entstehen keine Kosten.
Weitere FAQ´s:
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Welche Bereiche eines Unternehmens sind besonders korruptionsgefährdet?
- Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
- Benötigt jedes Unternehmen Regeln über die Annahme von Geschenken, Einladungen etc.?
- Was ist das KonTraG?
- Was versteht man unter Corporate Governance?
- Welchen Anforderungen muss ein Risikomanagementsystem entsprechen?
- Wie läuft ein Risikomanagementprozess konkret ab?
