Welche Kosten entstehen für das Unternehmen, wenn es einen externen Ombudsmann gegen Korruption einsetzt?

Der Ombudsmann rechnet sein Tätigwerden üblicherweise im Rahmen eines Stundenhonorars ab. Je nach Umfang und konkreter Ausgestaltung seiner Tätigkeit wird für Einrichtung und Erhaltung der notwendigen Kommunikationsmöglichkeiten eine monatliche Pauschale vereinbart. Im Übrigen verursacht der Einsatz eines Ombudsmannes nur dann Kosten, wenn er tatsächlich in Anspruch genommen wird. Für Hinweisgeber entstehen keine Kosten.


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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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