Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?

Die Kommunikationswege müssen möglichst offen gestaltet werden. Jeder, der den Verdacht einer Korruption beim Unternehmen mitteilen will, kann sich daher an den Ombudsmann wenden. Es spielt keine Rolle, ob dies Mitarbeiter oder Leiter von Geschäftspartnern oder Mitarbeiter des Unternehmens selbst sind. Es ist auch gleichgültig, ob die Person selbst betroffen ist oder sich sogar selbst nicht korrekt verhalten hat. Ist dies der Fall, kann sich die Person mit dem Ombudsmann über den "Ausstieg" beraten.

Die Person des Ombudsmannes ist keine allgemeine Beschwerdestelle für alle, die mit Entscheidungen des Unternehmens nicht einverstanden sind oder sich nicht angemessen behandelt fühlen. Selbstverständlich können aber die Kompetenzen des Ombudsmannes auf das jeweilige Unternehmen bezogen konkret festgelegt werden.


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