Risikomanagement

§ 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Unternehmen, ein Überwachungssystem zur Früherkennung von existenzgefährdenden Entwicklungen einzurichten.

Compliance und Corporate Governance sind auch im deutschen Wirtschaftsrecht gängige Begriffe, die die Einhaltung und Befolgung bestimmter Gebote umschreiben. Compliance-Verstöße können zur Haftung des Unternehmens und des Managements führen. So drohen bei Korruptionsfällen die Aufnahme in Korruptionsregister und damit die Sperre bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Gewinnabschöpfungen und Bußgelder.

Korruptionsdelikte werden in der Regel durch Kontrolldefizite ermöglicht. Die Erhöhung der Transparenz von Unternehmensentscheidungen sowie die Einführung von effektiven Kontrollen stellen wirksame Mittel zur Eindämmung von Korruption dar. Letztlich fordert auch § 91 Abs. 2 AktG nichts anderes als ein Risikomanagement, d. h. ein wirksames System zur Aufdeckung und Behandlung derartiger Risiken.

Risikoanalyse
Im Rahmen der Erstellung und Umsetzung bzw. Verbesserung eines Risikomanagements ist zunächst eine Bestandsaufnahme des Unternehmens und die Erfassung der spezifischen Risiken (Risiko- bzw. Schwachstellenanalyse) erforderlich. Werden die wesentlichen Organisationsprinzipien wie Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und Jobrotation beachtet? Erfolgt eine gezielte Personal- und Lieferantenauswahl?

Mehr Transparenz und Verbesserung der Meldewege
Ausgehend von dieser Risikoanalyse werden interne Kontrollsysteme entwickelt bzw. verbessert, Meldewege werden vereinfacht. Abhängig von der Größe, Struktur und Gefährdungssituation des Unternehmens ist über den Einsatz von Korruptions- und Compliance-Beauftragten zu entscheiden.

Ethik-, Wertemanagement
Nur wenn die offiziellen Absichtserklärungen (was man sagt) und das Verhalten im Unternehmen (was man tut) übereinstimmen, kann Korruptionsbekämpfung langfristig Erfolg haben. Erforderlich ist ein Ethik- bzw. Wertemanagement, das im Unternehmen „gelebt“ wird. Zwingend notwendig ist daher die Entwicklung bzw. Verbesserung von Verhaltensstandards und Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung.

Schulungen
Korruptionsbekämpfung ist ein permanenter Prozess. Zu einem wirksamen Risikomanagement gehören regelmäßige Schulungen sowie eine offene Diskussion aufgetretener Konfliktfälle und Fallstudien.

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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